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Neuer Freibetrag zur Kranken-

versicherung bei Betriebsrenten

Die Neuerung: Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Zusatzbeitrag zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat liegt. 

Beitragsbemessung - GKV-Spitzenverband

Ab 2020 greift bei pflichtversicherten Mitgliedern ein sogenannter Freibetrag für Betriebsrenten, von dem keine Beiträge zur Krankenversicherung – inkl. Zusatzbeitrag - zu zahlen sind. Der Freibetrag verändert sich jährlich, er wächst Jahr für Jahr mit der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung. Im Jahr 2020 beträgt er 159,25 Euro im Monat und reduziert den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - abhängig vom Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse - um rd. 25 Euro im Monat.

Bei Bezug von mehreren Betriebsrenten wird insgesamt nur ein Freibetrag berücksichtigt. Hier entscheidet die Krankenkasse, welcher Zahlstelle der Freibetrag zugeordnet wird. Zudem ist der Freibetrag nicht übertragbar auf andere Arten von Versorgungsbezügen oder Einnahmen. Kann der volle Freibetrag nicht ausgeschöpft werden, weil die Betriebsrente insgesamt z. B. nur 100 Euro beträgt, verfällt somit der übrige Teil des Freibetrags.

 

Hier möchte ich Ihnen kurz ein paar Beispielrechnungen zeigen für die Auszahlung einer lebenslangen Rente aus einer Direktversicherung. 

Rechenweg:
Betriebsrente – Freibetrag (FB) von 159,25 Euro (im Jahr 2020) = monatlicher Beitrag für Krankenversicherung (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz + kassenindividueller Zusatzbeitragssatz; in den Rechenbeispielen 1,1 %) 

  • Monatliche Betriebsrente von 130,25 Euro – FB = 0 Euro Beiträge für Krankenversicherung
  • Monatliche Betriebsrente von 350,50 Euro – FB = 30,03 € Euro für Krankenversicherung
  • Monatliche Betriebsrente 650,00 Euro – FB = 77,08 Euro für Krankenversicherung 

"Dazu hätte ich noch Rückfragen, bitte rufen Sie mich an!"

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Neuer Freibetrag in der Krankenversicherung bei Betriebsrenten

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