Für Arbeitnehmer in der Medien- und Kommunikationsbranche gibt es 2 herausragende Vorteile:
der steuerliche Höchstbeitrag wurde von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auf 8 % erhöht. Dies ermöglicht Arbeitnehmern, die über der BBG verdienen und Gesellschafter Geschäftsführern eine adäquate Vorsorge
alle Arbeitnehmer erhalten endlich verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % auf ihren Umwandlungsbeitrag.