der steuerliche Höchstbeitrag wurde von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auf 8 % erhöht. Dies ermöglicht Arbeitnehmern, die über der BBG verdienen und Gesellschafter Geschäftsführern eine adäquate Vorsorge
alle Arbeitnehmer erhalten endlich verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % auf ihren Umwandlungsbeitrag.
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